Schulbeginn unter Corona-Bedingungen

Die Informationen zum Schulbeginn unter Corona-Bedingungen sind auf den Seiten des Kultusministeriums übersichtlich zusammengestellt. Für Informationen über die Umsetzung vor Ort an der Gerhart-Hauptmann-Realschule beachten Sie bitte die Informationen auf folgender Internetseite.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme der nachstehenden Dokumente:

Auf der folgenden Internetseite finden Sie alle aktuellen Mitteilungen des Kultusministeriums zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen.

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Regelungen für nach Deutschland Einreisende aus Risikogebieten im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie hier:
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Die folgende Übersicht soll Ihnen zeigen bei welchen Krankheits- und Erkältungssymptomen Ihr Kind zu Hause bleiben muss. 
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Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Schule wieder besuchen.

Generell gilt: Zur Wiederzulassung in die Schule sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig. Die Schule kann sich eine schriftliche Bestätigung durch die Eltern vorlegen lassen, dass nach ärztlicher Aussage die Teilnahme wieder möglich ist. Die Bestätigung der ärztlichen Aussage durch eine erziehungsberechtigte Person ist in der Regel ausreichend. Dazu kann auch das beiliegende Formular verwendet werden. 
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